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TÜV

der Wanderer

04. Juli 2018, nach fast 4 Jahren Bauzeit, ist heute DER Meilenstein überhaupt für den Wanderer: Der alles entscheidende Gang zum TÜV! Jeder, der sich mit einem vergleichbaren Projekt beschäftigt hat, kann nachvollziehen, welcher Hornissenschwarm durch meinen Magen tobt. Alles, wirklich ALLES kann passieren! Von "Durchwinken", weil alles in Ordnung ist über eine nicht enden wollende Mängelliste, verbunden mit der Einladung, zu einem erneuten Besuch bei diesem "Verein" bis hin zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs! Immerhin hat der Wanderer jetzt bis auf winzigste Unterbrechungen weit über 4 Jahre (direkt nach dem Kauf des Steyr habe ich mich erst einmal für ein halbes Jahr in die USA verabschiedet, bevor Restaurierung und Ausbau begannen) gestanden und ist fast nicht bewegt worden! Ab und zu ein paar Meter auf dem Hof und zur Hälfte der Bauzeit, vor 2 Jahren, knappe 400 km, um den Koffer von seinem Bauplatz abzuholen.

  • 100 Simmerringe oder Dichtungen können ausgerechnet jetzt ihr Lebenslicht aushauchen und dem Prüfer häßliches Öl über seinen makellosen Kittel spritzen ...
  • ein oder mehrere Bremskolben könnten festgerostet sein ... Ohne ausgiebige Probefahrt (s.u.) mit etlichen Bremsproben, Beobachtung des Fahrverhaltens und Begutachtung des Bremsbildes auf den Bremsscheiben, sind solche Mängel bei mir auf dem Bauplatz gar nicht zu erkennen ...
  • immer wieder gern vom TÜV gefordert: Ein hinterer Unterfahrschutz fehlt ... und spätestens jetzt ist man auf Gedeih und Verderb auf den Ermessensspielraum und die Launen des Prüfers angewiesen: Zum einen fordert die StVZO bei LKW diesen Unterfahrschutz, zum anderen sagt sie aber auch, daß Anforderungen nicht dem Verwendungszweck des Fahrzeugs widersprechen dürfen. Tja, und der Verwendungszweck eines Expeditionsmobils ist nun mal, sich (auch) im Gelände zu bewegen und dort würde ein Unterfahrschutz die Bodenfreiheit erheblich einschränken ... also Ermessensspielraum, Argumentation, Diskussion, TÜV-Tourismus ...
  • das gesamte Fahrerhaus besteht innen immer noch ausschließlich aus nacktem, unverkleideten Blech ... das gesamte Armaturenbrett besteht nur aus noch offenen Einschüben in denen zwar Instrumente, Heizung u.a. provisorisch eingebaut sind, aber noch sind alle möglichen scharfkantigen Ecken und Löcher vorhanden ...
  • die Rückfahrleuchten könnten durch die Rahmenerhöhung und die 14" Räder wenige Zentimeter zu hoch sein ...
  • ach ja, die 14" Räder müssen genehmigt werden ...
  • wo ist die Gasabnahme für das Fahrzeug ...
  • ach, alles, wirklich ALLES kann passieren ... oder nichts davon ...

Der TÜV ist eben nicht kalkulierbar! Klar gibt es eine endlose Liste von technisch sinnvollen Anforderungen, die ich auch nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt habe, daneben ist aber auch der Ermessensspielraum des Prüfers nahezu unerschöpflich! Nicht umsonst gibt es den "TÜV-Tourismus"! Was die eine TÜV Station bemängelt, kann 15 km weiter, in der nächsten, überhaupt kein Thema sein! .. dafür etwas ganz anderes ...

... `mal so zwischendurch: Hat irgendjemand schon irgendwann von irgendeiner Statistik gehört, daß es in Nordamerika mehr Unfälle gibt, weil kein TÜV den Zustand der Fahrzeuge prüft?

amerikanisches Fahrzeug  amerikanisches Fahrzeug  amerikanisches Fahrzeug

Ganz wesentliches Wunschziel bei mir war die H-Zulassung - H für historische Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor 30 oder mehr Jahren ... s.u.

... Stunden später, 10 Telefonate während der Untersuchung später, 2 WhatsApp Bilder von bereits erteilten Zulassungen später, mindestens 1 Liter Angst- und Stressschweiß später, fusselig gequatschte Lippen später ist es geschafft und ich bin stolzer Besitzer eines ganzen Stapels von Einzelgutachten und Bescheinigungen ... es ist vollbracht! Der Wanderer ist durch den TÜV! Ach, und ich bin um mehrere hundert €`s ärmer ... Der TÜV eben, ein Verein mit der Lizenz zum Geld drucken ...

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H-Zulassung

Wie oben schon gesagt, ist ein Ziel des TÜV Besuchs die Anerkennung als Oldtimer, also die spätere Zulassung mit einem H-Kennzeichen. Dazu wird vom TÜV ein eigenes Gutachten erstellt -natürlich wieder gegen ein saftiges Entgelt- bei dem das erforderliche Mindestalter verifiziert wird. Daneben erfolgt aber auch die Überprüfung des originalen oder originalgetreuen Zustands ...und wieder sind wir bei Thema Ermessensspielraum. Bei der Recherche im Vorfeld habe ich ebenfalls wieder die gesamte Palette der Möglichkeiten gefunden: Von glatter Ablehnung der Anerkennung bis zum "Durchwinken". Fahrzeuge sind abgelehnt worden, weil die von Soldatengenerationen völlig durchgesessenen Sitze gegen Neuwertigeres und Besseres getauscht wurden ... oder weil im Fahrerhaus ein Radio mit USB-Buchse verbaut war ... oder die Rückleuchten, die zwar von außen fast genauso aussehen wie die Orginale, innen aber mit LEDs befeuert werden ... Auch hier ist die Liste endlos und der Erfolg der Anerkennung eine Funktion von Prüfer, Prüfstation und Tagesform.

Die Strategie bei der Restaurierung meines Wanderer war also von Anfang an, die absolute Orginaltreue und ausschließliche Verwendung von Orginalteilen! Das einzuhalten ist nicht wirklich schwer, aaaber, unkalkulierbarer Schwachpunkt ist der Koffer:

SO sah der Steyr im Orginal aus

Steyr 12M18
.. und SO heute:

der Wanderer

Mit DEM Ausbau ist die Anerkennung als Oldtimer wieder nicht mehr kalkulierbar! Muß der Koffer ebenfalls 30 oder mehr Jahre "alt" sein oder "nur" diesen Anforderungen genügen? Ist der Koffer "Ladung" oder "Teil des Fahrzeugs"? Was ist mit den Umfeldleuchten hinten und vorn am Koffer? Müssen dazu auf dem Oldtimermarkt 30 Jahre alte, rote und weiße Leuchten mit Glühbirnen gesucht werden oder sind hier LEDs erlaubt? Was ist mit den Seitenbegrenzungsleuchten? Oldtimermarkt oder LEDs? Was mit den Fenstern? Der Dachluke? Der Solaranlage auf dem Dach? Die Liste kann fast unbegrenzt erweitert werden! Die Auslegung ist im Gesetz nicht explizit festgelegt und unterliegt damit wieder dem Ermessensspielraum des Prüfers ..

Was ist überhaupt mit dem Koffer selbst? Zumindest hier habe ich Unterstützung aus der Vergangenheit bekommen - aus einem uralten Verkaufsprospekt des Herstellers:

Steyr Verkaufsprospekt, 4-1 Steyr Verkaufsprospekt,3,1

Bingo! Das war eine perfekte Hilfe!

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich hab`s geschafft! Der Wanderer ist als Oldtimer anerkannt worden!

Doch wozu eigentlich dieser Aufwand mit dem orginalgetreuen Zustand? Die Antworten:

  • Der Steuersatz! Bei einer Zulassung als normaler LKW werden Schadstoff- und Geräuschklassen sowie das zulässige Gesamtgewicht zur Berechnung der Steuer zugrunde gelegt. Die H-Besteuerung dagegen erfolgt pauschal und beträgt nur einen Bruchteil der sonst fälligen Steuer! Das teure Gutachten hat sich damit bereits nach wenigen Monaten amortisiert!
  • "Keine Nutzungseinschränkungen"! Die H-Zulassung entspricht letztlich einer ganz normalen Zulassung - das Fahrzeug kann damit überall und jederzeit gefahren und abgestellt werden. Auch die Zulassung als "Wohnmobil" ist damit uneingeschränkt möglich ... und das hat wiederum Vorteile bei der Versicherung (ein WoMo ist einfacher und preiswerter zu versichern als ein "LKW") sowie bei Grenzübertritten (ein WoMo oder RV [recreation vehicle] kommt deutlich leichter und preiswerter über Grenzen als ein LKW, bei dem natürlich gewerbliche Nutzung unterstellt wird).
  • Freie Fahrt in Umweltzonen ... der Streit und die Diskussionen um Plaketten und Abgaswerte ist eine never-ending-story und die gesetzlichen Vorgaben werden sich in den kommenden Jahren wahrscheinlich noch mehrfach ändern. Die Straßen werden immer mehr zu einem Flickenteppich aus Geboten, Verboten und Einschränkungen und die Fahrt zu einer Werkstatt, einer Fähre, einem Hafen kann damit zu einem Spießrutenlauf am Rande der Legalität werden. Der Wanderer wird Europa voraussichtlich für immer verlassen und dann sind diese Regelungen obsolet - bis dahin aber muß nicht die Hälfte der Aufmerksamkeit beim Fahren auf entsprechende Umweltzonen und Umgehungen gerichtet werden!
    By the way: Bei der TÜV Prüfung kann und wird zwar keinerlei Abgasplakette erteilt, dennoch wird das Abgasverhalten des Fahrzeugs geprüft. Eine Dreckschleuder wie Schiffsdiesel würde dabei nicht die Zulassung erhalten ...
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Das Thema Probefahrt

.. ein ebenso leidliches und unerfreuliches Thema wie der TÜV: Nach über 4 Jahren, in denen sich der Wanderer praktisch nicht bewegt hat, wären ein oder mehrere Probefahrten verdammt sinnvoll! Etliche kleinere oder größere Mängel, die durch Inaugenscheinnahme (typisch deutsch! Wie kann eine Sprache nur solche Kettenworte erlauben?) gar nicht erkennbar sind, würden sich jetzt zeigen. Dabei könnte sich sogar die Notwendigkeit ergeben, das Fahrzeug in die nächste, geeignete LKW-Werkstatt zu steuern und dort reparieren zu lassen. Aaaaber, genau das hat unser letzter Verkehrsminister, ein gewisser Herr Dobrindt aus einem Freistaat, der am liebsten seine Unabhängigkeit proklamieren würde, in seiner allumfassenden Weisheit mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 untersagt!

Wie bekommt man also sein Fahrzeug legal auf die Straße?

  1. Mit einem Roten Händlerkennzeichen! Nur, wie bekommt man das? Indem man zum PKW-Dealer seines Vertrauens geht? Sicher nicht! Also "jemanden" finden, aaaaber die Händler sind an strenge Auflagen gebunden und eine Probefahrt eines "Kunden", der mit einem Fahrzeug unterwegs ist, welches gar nicht dem Händler gehört oder bei ihm zur Reparatur ist, gehört nicht dazu! Der Händler geht ein ganz schön großes Risiko ein ... wehe, es passiert etwas ...
  2. Mit einem Kurzzeitkennzeichen! Hier genau kommt das "Dobrindt-ABER": Hat das Fahrzeug keine gültige HU, berechtigt ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur Fahrt zur Untersuchungsstelle! Eine Probefahrt oder auch die prophylaktische Fahrt in eine Werkstatt sind nicht erlaubt! .. und wehe, der TÜV diagnostiziert die "Verkehrsunsicherheit", dann darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht einmal die 100 Meter vom TÜV bis zur daneben liegenden LKW Werkstatt gefahren werden! Für den "Normalfall", einem Oldtimer-PKW, den man problemlos auf einem Anhänger vom Hof fahren kann, kein unüberwindliches Problem ... für einen über 8 t wiegenden LKW mit einer Länge von 7,3 Metern und einer Höhe von 3,75 m ist das aber der Super-GAU! Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (schon wieder so ein deutsches Wortmonstrum) begrenzt die zulässige Fahrzeughöhe auf 4 m - und das gilt auch für einen Tieflader auf dem ein Fahrzeug transportiert wird! DAS Problem zu lösen, IST der GAU!

Der geschätzte Leser wird sicher Verständnis dafür haben, daß ich an dieser Stelle aus Eigenschutz nicht näher darauf eingehe, auf welchen Wegen genau ich den Wanderer nun in "Richtung" TÜV bekommen habe ...

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Zulassung für den Wanderer

californisches Nummernschild

Einige Tage nach der entscheidenden TÜV-Untersuchung ist der nächste wichtige Termin, die Zulassung bei der Zulassungsbehörde. Eigentlich erwarte ich hier keine Alpträume und unangenehmen Überraschungen mehr ... eigentlich! Aber nach 4 Jahren Arbeit und dem Nervenkrieg beim TÜV, bleibt doch ein komisches Gefühl im Bauch. Irgendwie ist es wie beim Gang in eine wichtige Klausur ...
Nach der üblichen Wartezeit sitze ich endlich "meinem" Staatsdiener gegenüber und schiebe ihm den ganzen Stapel an Gutachten und Bescheinigungen vom TÜV hinüber ... dann noch meinen Ausweis ... die Versicherungsnummer ... und dann sitze ich nur noch gebannt in ständiger Erwartung der nächsten Aufforderung: "Haben Sie `mal den Antrag auf Bewilligung eines Antragsformulars" oder etwas vergleichbares. Als der Mitarbeiter dann noch aufsteht und Anzeichen macht das Büro zu verlassen, platzt es aus mir heraus: "Fehlt noch was?" Bei der Antwort fällt ein Teil meiner Anspannung als zentnerschweres Gewicht laut polternd auf den Boden "Nein, nein - nur bei der H-Zulassung kenne ich mich nicht so aus und will eben einen Kollegen fragen ..."
Nach 20 Minuten "Papierkram" und wieder `mal vielen EUROnen später mag ich es immer noch nicht glauben. Mit einem noch etwas dickeren Papierstapel in der Hand bin ich tatsächlich auf dem Weg, meine Nummernschilder herstellen zu lassen!
Dann endlich ist es soweit: Wieder stehe ich vor einem anderen Schalter, wieder schiebe ich Papier auf die andere Seite und dann, ja und dann halte ich meine nagelneuen Schilder, auf denen frische "Stempel" kleben, in den Händen. Gaaaanz vorsichtig verlasse ich die Straßenverkehrszulassungbehörde (das 3. deutsche Wortmonstrum auf dieser Seite) um ja nicht aufzufallen ... jederzeit erwarte ich noch den Ruf "Hallo, kommen Sie doch noch `mal her! Wir haben da was übersehen ...", aber nichts dergleichen passiert! Am Freitag, dem 13. Juli 2018 stehe ich draußen, im strahlenden Sonnenschein und halte meine Nummernschilder mit Stempeln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und meine Gutachten in der Hand. Es ist irgendwie unwirklich und ich kann es kaum fassen, aber der Wanderer ist tatsächlich in Deutschland zugelassen!

der Wanderer ist zugelassen

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